• Tätowieren von Jungtieren

Es sind sämtliche Jungtiere des betreffenden Wurfes auf der Zuchtmeldung aufzuführen und innerhalb von sechs Wochen an den Zuchtbuchführer des Vereins zu melden. Dazu trägt der Züchter die jeweiligen Würfe der Häsinnen auf den „Deckscheinen“ (Zuchtmeldungen) ein und gibt diese an den Vereinszuchtführer weiter, der dann die einzelnen „Tätos“, die Tätowiernummern, vergibt und die Würfe in das Zuchtbuch des Vereins einträgt.

Dann erscheint der Tätowiermeister des Vereins bei dem Züchter und kennzeichnet die Tiere, denn nur tätowierte Kaninchen dürfen ausgestellt und später zur Zucht eingesetzt werden. Man muss zurückverfolgen können, von welchen Elterntieren die Nachkommen abstammen.

Diese Tätowierung erfolgt nach etwa sechs bis acht Wochen nach der Geburt der Jungtiere. Der Tätowiermeister drückt den Tieren mit einer Tätowierzange die Kennzeichnungen in beide Ohren. In das rechte Ohr wird die Kennzeichnung für den jeweiligen Landesverband und die Vereinsnummer und in das linke Ohr das Geburtsdatum mit Monat und Jahr sowie die laufende Zuchtbuchnummer tätowiert.

Später muss der Züchter eine Auswahl treffen, welche Tiere er für die Zucht bzw. für Ausstellungen verwenden kann. Wer Zeichnungstiere züchtet, kann natürlich schon relativ früh erkennen, welche Tiere er zur weiteren Zucht nicht einsetzen bzw. nicht ausstellen kann.